Anforderungen zur Aufnahme als Yogaschule

Für die Aufnahme als Yogaschule sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:

1       Qualifikation der Ausbildenden

1.1      Ausbildungsleitung

  • Ein/e Yoga-Lehrer*in hat die fachliche Leitung der Yoga-Schule inne.
  • Die/der Schulleiter*in ist Voll-Mitglied 500+ der YVO und weist eine sieben-jährige Yoga-Lehrererfahrung und mehrjährige Leitung von Yoga-Seminaren nach.
  • Die Yoga-Leitung nimmt an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungsausschüssen der YVO teil.
  • Es ist ein Nachweis geeigneter, regelmäßiger Weiterbildungen (mind. 1x jährlich) zu erbringen.

1.2      Yoga-Lehrer*innen

  • Die unterrichtenden Yoga-Lehrer*innen haben selbst eine anerkannte mindestens 500+ Yoga-Lehrer*innen-Ausbildung.
  • Die/der Yoga-Lehrer*in muss Voll-Mitglied 500+ der YVO sein.
  • Es ist ein Nachweis geeigneter, regelmäßiger Weiterbildungen (mind. 1x jährlich) zu erbringen.

1.3      Referent*innen

  • Es können eine oder mehrere Yoga-Lehrer*innen oder Referent*innen den Yoga-Unterricht leiten.
  • Referent*innen müssen für einzelne Spezialfächer, wie z.B. Anatomie, keine Yoga-Lehrer*innen-Ausbildung besitzen. Jedoch ist eine mehrjährige Yoga-Erfahrung wünschenswert und eine in dem speziellen Fachgebiet ausgewiesene Qualifikation, z.B. Medizin, erforderlich.

2       Vorlage eines Ausbildungskonzeptes

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Ein detaillierter Lehrplan mit Angabe der Ausbildner*innen und Referent*innen.
  • Eine Auflistung der Fachgebiete und Schwerpunkte mit Anzahl der Fachgebiete.
  • Das Ausbildungskonzept beinhaltet das Kernprogramm und nennt die Yoga-Ausrichtung, z.B. Hatha Yoga, Raja Yoga, usw.
  • Erfordernis der Übungspraxis und des Unterrichtspraktikums.
  • Die maximale Teilnehmer*innenzahl pro Ausbildungsgruppe ist 20 Personen.

3       Ausbildungskanditat*innen

  • Die Kandidat*innen haben das 23. Lebensjahr vollendet und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Die Kandidat*innen weisen bei Beginn der Ausbildung eine mindestens drei-jährige Yogapraxis nach. Begründete Ausnahmen sind unter Umständen möglich.
  • Der/die Ausbildungs-Leiter*in vergewissert sich vor Ausbildungsbeginn, dass die Kandidat*innen in physischer und psychischer Hinsicht geeignet sind, eine Yoga-Lehrer*innen-Ausbildung ohne Schaden zu nehmen absolvieren zu können.

Link zu PDFs „Anforderungen an Yoga-Schulen zur Mitgliedschaft bei der YVO“ und „YVO Ausbildungsstandard: detaillierte Stundenübersicht 200+ und 500+“