Allgemeine Information Yogaschulen

Die Yoga Vereinigung Österreich (YVO) möchte eine hohe Qualität der Yogalehrer*innen-Ausbildungen sicherstellen und die Yogaschulen dazu bewegen, einheitlich hohe Ausbildungsstandards zu erfüllen.

Das Ziel ist eine Interessenvertretung, die mit einheitlicher Stimme gegenüber dem Gesetzgeber und den Krankenkassen aufzutreten vermag, z.B. bei eventuellen gesetzlichen Einschränkungen durch den Gesetzgeber.

Wichtig ist auch die Anerkennung der Ausbildung durch bestimmte Institutionen wie z.B. der SVS. Die YVO hat einen Vertrag mit der SVS, der es  Yogalehrer*innen mit bestimmter Qualifikation erlaubt, den SVS-Gesundheitshunderter als Gesundheitspartner*in der SVS anzubieten. Es ist nicht auszuschließen, dass in absehbarer Zeit andere Krankenkassen folgen werden.


Zum Abschluss noch einige weitere allgemeine Informationen:

Es gibt zwei weltweit agierende große Yoga-Organisationen:
Das sind die INTERNATIONAL YOGA FEDERATION (IYF) und die YOGA ALLIANCE.

Diese beiden haben sich vor einigen Jahren darauf verständigt, dass als Yoga-Lehrer*innen nur mehr solche anerkannt werden, die eine mindestens vier-jährige 500+ Stunden Yogalehrer*innen-Ausbildung haben.

Alle anderen Yogalehrenden mit einer Ausbildung von mindestens zwei Jahren und 200+ Stunden müssen laut IYF und Yoga Alliance als YOGA-ÜBUNGSLEITER*INNEN bezeichnet werden.

Die YOGA VEREINIGUNG ÖSTERREICH hält sich eingeschränkt an die Vorgaben der beiden oben genannten großen Organisationen.

Die Yogaunterrichtenden mit zwei Jahren und 200+ Stunden Ausbildung führen wir als YOGA-LEHRER*INNEN 200+ YVO und
die Yogaunterrichtenden mit mindestens vier Jahren und 500+ Stunden Ausbildung als YOGA-LEHRER*INNEN 500+ YVO.