Yoga in geschlossenen Räumen

Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass dies ab 29. Mai wieder möglich ist. Dabei ist die 2 m-Abstandsregel einzuhalten und es wird eine Beschränkung hinsichtlich der Personenzahl in Relation zur Raumgröße geben. Es wird angedacht, hier auch zwischen statischen und dynamischen Formen zu unterscheiden.

Es gibt auch den § 10 der Lockerungsverordnung über Veranstaltungen, die eventuell zutreffen können. Bitte genau lesen.